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   BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22   

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https://dejure.org/2023,4358
BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22 (https://dejure.org/2023,4358)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2023 - 4 StR 442/22 (https://dejure.org/2023,4358)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22 (https://dejure.org/2023,4358)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 404 StPO
    Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer hochgradigen affektiven Erregung einhergehende seelische Erschütterung, Mitleid, willensgesteuertes Innehalten); Adhäsionsentscheidung (Zinsen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StGB: Freiwilligkeit beim Rücktritt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktrittes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 599
  • StV 2024, 95
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    Die Schwurgerichtskammer hat zwar rechtsfehlerfrei einen unbeendeten Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB zugrunde gelegt, von dem der Angeklagte bereits durch den Abbruch seiner begonnenen Tathandlung zurücktreten konnte (vgl. zur Abgrenzung vom beendeten Versuch BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21; Beschluss vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18, NStZ 2019, 399 mwN).

    Wegen des tateinheitlichen Zusammentreffens erstreckt sich die Aufhebung des Urteils auch auf die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, die für sich genommen keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21; Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21, NStZ-RR 2022, 39).

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils berührt die zu Gunsten der Nebenklägerin ergangenen Adhäsionsentscheidungen nicht; deren Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatgericht vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 1 StR 260/18 (insoweit in NStZ 2019, 82 nicht abgedruckt), jew. mwN).

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    Hiernach kommt neben - vom Täter wahrgenommenen - äußeren, physischen Hemmnissen auch ein nur durch innere Vorgänge bewirktes, mithin psychisches Unvermögen als der Freiwilligkeit des Rücktritts entgegenstehender Umstand in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 161; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, NStZ 2004, 324, 325).

    Vielmehr kann ein freiwilliger Rücktritt vorliegen, wenn - nach den Umständen des Einzelfalls - Mitleid, seelische Erschütterung beim Anblick des bis dahin Angerichteten oder die Wiederkehr hinreichender Steuerungsfähigkeit nach Affektentladung ein willensgesteuertes Innehalten ermöglichen (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, NStZ 2004, 324, 325 mwN).

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    bb) Eine derartige innere Zwangslage, deren Annahme - insoweit entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - nicht notwendigerweise eine Veränderung der (äußeren) Handlungssituation voraussetzt, sondern die auch auf hiervon unabhängig aufgekommenen inneren Hemmungen beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 463/92, NJW 1993, 2125, 2126), hat das Landgericht hier zwar festgestellt.
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    Hiernach kommt neben - vom Täter wahrgenommenen - äußeren, physischen Hemmnissen auch ein nur durch innere Vorgänge bewirktes, mithin psychisches Unvermögen als der Freiwilligkeit des Rücktritts entgegenstehender Umstand in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 161; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, NStZ 2004, 324, 325).
  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 260/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen (erforderliche Gesamtwürdigung; subjektive

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils berührt die zu Gunsten der Nebenklägerin ergangenen Adhäsionsentscheidungen nicht; deren Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatgericht vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 1 StR 260/18 (insoweit in NStZ 2019, 82 nicht abgedruckt), jew. mwN).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    aa) Freiwilligkeit im Sinne des § 24 StGB liegt vor, wenn der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 273/22, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 315/21, NStZ 2022, 94, 95; Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, StV 2021, 93, 94, jew. mwN).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20

    Freiwilligkeit des Rücktritts (autonome Entscheidung; äußerer Anlass; Zwangslage;

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    aa) Freiwilligkeit im Sinne des § 24 StGB liegt vor, wenn der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 273/22, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 315/21, NStZ 2022, 94, 95; Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, StV 2021, 93, 94, jew. mwN).
  • BGH, 09.08.2022 - 3 StR 215/22

    Zahlung von Prozesszinsen auf den Schmerzensgeldbetrag i.R.d. Adhäsionsverfahrens

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    Der Verwerfung der Revision im Beschlusswege steht insoweit auch nicht entgegen, dass der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift - wenn auch ohne Ausführungen zu der Adhäsionsentscheidung - einen auf das gesamte Urteil mit Ausnahme allein der äußeren Feststellungen bezogenen Aufhebungsantrag gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 3 StR 215/22 mwN).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 315/21

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Rettungshandlung beim Rücktritt des

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    aa) Freiwilligkeit im Sinne des § 24 StGB liegt vor, wenn der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 273/22, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 315/21, NStZ 2022, 94, 95; Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, StV 2021, 93, 94, jew. mwN).
  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 464/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont)

    Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
    Die Schwurgerichtskammer hat zwar rechtsfehlerfrei einen unbeendeten Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB zugrunde gelegt, von dem der Angeklagte bereits durch den Abbruch seiner begonnenen Tathandlung zurücktreten konnte (vgl. zur Abgrenzung vom beendeten Versuch BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21; Beschluss vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18, NStZ 2019, 399 mwN).
  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 345/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht:

  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    a) Für den unbeendeten Versuch im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB ist anerkannt, dass ein Rücktritt dann nicht strafbefreiend wirkt, wenn der Täter meint, den Erfolg theoretisch noch herbeiführen zu können, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Handlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 298; vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 53; vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; vom 7. November 2023 - 2 StR 302/23).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Dies folgt zwar nicht bereits aus der Aufhebung des strafrechtlichen Teils des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2023 - 4 StR 132/23 Rn. 10; Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils berührt die zu Gunsten des Nebenklägers ergangene Adhäsionsentscheidung hier nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, BeckRS 2023, 3912 Rn. 12).
  • BGH, 11.05.2023 - 4 StR 421/22

    Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des

    Dem neuen Tatgericht ist es ferner vorbehalten, im Bedarfsfall den Adhäsionsausspruch zu modifizieren (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 07.11.2023 - 2 StR 302/23

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts vom Tötungsversuch zum Nachteil

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein fehlgeschlagener Versuch oder ein unfreiwilliger Rücktritt vom Versuch dann anzunehmen, wenn der Täter meint, dass er den Erfolg theoretisch noch herbeiführen könnte, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Ausführungshandlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, NStZ 1988, 404, 405; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 66, 107 mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 132/23

    Handeln mit dem erforderlichen bedingten Gefährdungsvorsatz i.R.e. Verurteilung

    Hinsichtlich des Adhäsionsausspruchs, der trotz der Aufhebung des Schuldspruchs bestehen bleiben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22 Rn. 12), berichtigt der Senat die Urteilsformel in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO.
  • BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22

    Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils hat zwar nicht automatisch die Aufhebung der zu Gunsten des Nebenklägers ergangenen Adhäsionsentscheidung zur Folge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22 Rn. 12 mwN).
  • LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung,

    Solche Umstände können gegeben sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa infolge eines Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist und deswegen nicht mehr "Herr seiner Entschlüsse" ist (BGH, Urteil vom 28.05.2015 - 3 StR 89/15; BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - 4 StR 59/02; BGH, Beschluss vom 13.01.1988 - 2 StR 665/87, BGH, Beschluss vom 24.10.2017 - 1 StR 393/17; BGH, Urteil vom 14.05.1996 - 1 StR 51/96; BGH, Beschluss vom 14.02.2023 - 4 StR 442/22; BGH, Urteil vom 09.11.1976 - 1 StR 645/76).
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